Regionalbeitrag Hessen zum "Kollektivvertrag" mit Statement von Frau Dr. Bert
Länge: 5:16 min
Der Kollektivvertrag sorgt dafür, dass alle gesetzlich Versicherten in Deutschland das gleiche Versorgungsangebot in Deutschland erhalten, unabhängig von ihrem Status, ihrem Einkommen und dem Namen ihrer Krankenkasse. Über 150 gesetzlich Krankenkassen stehen fast 150.000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung gegenüber. Ihre Zusammenarbeit regelt der Kollektivvertrag. Zusätzlich schließen vermehrt einzelne Kassen Selektivverträge mit einzelnen Arztgruppen ab. Dies gefährdet nicht nur die freie Arztwahl, es macht die Arbeit der Ärzte auch bürokratischer und setzt den Kollektivvertrag unter Druck. Die Kassenärztlichen Vereinigungen fordern deshalb die Politik zu einer Entscheidung auf. Ihrer Ansicht nach können Kollektivvertrag und Selektivverträge, wie sie heute gestaltet sind, nicht nebeneinander existieren.














